Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, Beratungsprotokoll oder Kaufberatung?

Hauptunterscheidungsmerkmal zwischen Beratungsprotokoll (ugs. Kurzgutachten) und Verkehrswertgutachten ist nicht nur das Honorar, das beim Beratungsprotokoll oder einer Kaufberatung natürlich deutlich niedriger ausfällt, sondern vor allem die Bestandskraft vor Gericht. Und genau diese ist nur bei einem Vollgutachten, das den Verkehrswert (Marktwert) ausweist, gegeben. Dieses wird unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktsituation angefertigt.

Ein Beratungsprotokoll hingegen ist immer dann ausreichend, wenn eine Verwendung vor Gericht oder den Finanzbehörden nicht nötig ist bzw. für persönliche Interessen ohne Konfliktpotenzial, also z.B. die innerfamiliäre Verwendung. Beim Beratungsprotokoll findet eine Bewertung der Immobilie sowie die schriftliche Dokumentation in komprimierter Form statt, wobei u.a. auch auf die Abfrage diverser Versorger, Ämter und Behörden (Träger öffentlicher Belange = TöB) verzichtet wird.

Bei einer Kaufberatung liegt der Fokus auf dem ausgewiesenen Wert sowie einigen wenigen Eckdaten. Auf die Beschreibung, Fotodokumentation und ausführliche Berechnungsdarstellung in Schriftform wird in diesem Fall komplett verzichtet. Wenn Sie nur einen Orientierungswert benötigen, dann liegen Sie mit einer Kaufberatung richtig.

Allen gemeinsam ist die im Honorar enthaltene Ortsbesichtigung (jeweils mit auftragsspezifisch unterschiedlichem Umfang).

Weitere Anlässe für eine Wertermittlung (altdeutsch: Taxierung bzw. Schätzung) sind u.a.:

  • Kaufwunsch bzw. Verkaufsinteresse
  • Ermittlung des Beleihungswertes oder Versicherungswertes - Finanzierungsangelegenheiten -
  • Bewertung von Rechten und Belastungen
  • Niederstwertverfahren
  • Wertermittlung bei Miet- oder Pachtobjekten
  • Portfolio-Bewertungen
  • Gerichtsverfahren
  • uvm.
     

Für spezielle oder besonders umfangreiche Wertermittlungsobjekte sowie bei Sachlagen, die die Hinzuziehung eines Spezialisten (z.B. für Bauschäden etc.) erfordern, besteht die Möglichkeit, auf die Unterstützung qualifizierter (auch öffentlich bestellter und vereidigter) Kollegen in meinem Netzwerk zurückzugreifen. Das Ziel selbst den Titel „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ zu erlangen, wird in naher Zukunft angestrebt.

Ich biete Ihnen vorab eine kostenfreie und unverbindliche Beratung an, die Ihnen dabei hilft, den für Sie notwendigen Umfang des Gutachtens bzw. Beratungsprotokolls festzustellen. Gerne stehe ich persönlich für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

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