Was kostet denn eine Immobilienbewertung, also ein Wertgutachten für Ihr Objekt?

Ich könnte nun an dieser Stelle pauschal ein paar Preise anführen und Ihnen dann im persönlichen Gespräch erklären, dass diese Zahlen nur Beispiele für Standardobjekte sind. Das möchte ich jedoch nicht, denn dann würden Sie sich vermutlich unehrlich behandelt fühlen und ganz so einfach ist es eben nicht, hier einen Preis zu nennen.

Bewertungsobjekte und -anlässe sind immer Einzelfälle mit unterschiedlichen Besonderheiten. Nach all den Jahren als Wertermittler musste ich feststellen, dass es „den Standardfall“ einfach nicht gibt. Somit müssen die konkreten Bedingungen der Auftragserteilung für jeden Auftrag individuell vereinbart werden.

Sie erhalten stets nur den Leistungsumfang, der für Ihren Zweck erforderlich ist. Diesen zweckmäßigen Umfang finden wir in einem kostenfreien Erstgespräch heraus. Das Honorar richtet sich dann allgemein nach dem damit verbundenen Aufwand unter Berücksichtigung von Besonderheiten bzgl. Objekt oder Auftragsumfang und wird entweder als Pauschalhonorar (in Anlehnung an die BVS-Honorarrichtlinie) vereinbart oder (bei Beratungsprotokoll oder Kaufempfehlung) nach der Anzahl der benötigten Stunden. Der Stundenrahmen wird dabei – je nach Schwierigkeitsgrad – vorab vertraglich festgelegt.

Es kann aber auch (neu) beim Beratungsprotokoll bzw. der Kaufpreisempfehlung ein All-Inklusiv-Festhonorar vereinbart werden, welches alle Nebenkostenbestandteile wie die gesetzliche Mehrwertsteuer, die Fahrtkosten, das Porto, die Druck- und Bindekosten sowie ein Vorab-Exemplar als PDF bereits enthält. Dieses All-Inklusiv-Honorar erübrigt weitere Unsicherheit bzgl. des letzendlich anfallenden Betrages Ihrerseits und bietet Ihnen einen festen finanziellen Bezugspunkt, nach dem Sie sich richten können. Die Pauschale basiert hierbei auf langjährigen Erfahrungswerten.
Selbstverständlich können Sie auch weiterhin einen Vertrag mit detaillierter Abrechnung nach Stunden zzgl. der einzeln aufgeführten Nebenkosten abschließen. Auch beim All-Inklusiv-Honorar werden Sonderleistungen (z.B. Grundbuchauszug abrufen, Bauakteneinsicht oder notwendige Behördenauskünfte) separat vereinbart und vergütet.

Bei Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB werden generell zusätzliche Aufwendungen wie z.B. gefahrene Kilometer, zu beschaffende Unterlagen, Scankosten, Fotos sowie Kopien gesondert in Rechnung gestellt. Behördenauslagen werden entsprechend den Auslagen auf Nachweis abgerechnet.

Die angegebenen Honorarsätze im persönlichen Angebot sind (außer beim All-Inklusiv-Honorar) Nettosätze zzgl. MWSt. und als Grundlage der Honorarkalkulation dient die jeweils aktuelle Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.).

Wir bieten Ihnen gern vorab eine kostenfreie und unverbindliche Beratung an, die Ihnen dabei hilft, den für Sie notwendigen Umfang des Gutachtens bzw. Beratungsprotokolls festzustellen. Für Ihre Fragen und Anliegen stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung. Nehmen Sie jetzt gern Kontakt auf.

Jetzt kostenlos anrufen: Jetzt kostenlos anrufen 0800 2062738